Schwarzfahren soll eine Ordnungswidrigkeit werden – Und das ist auch richtig so!
Bislang wird Schwarzfahren als Straftat nach Paragraph 265a behandelt. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) will dies ändern und das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit machen. Das ist auch richtig dies aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, denn aktuell endet jedes Verfahren letztendlich bei den Ermittlungsbehörden und bei der Justiz.
Und gerade die Justiz muss von unsinnigen Verfahren entlastet werden, die letztendlich eine Art Bagatelle, wenn man auf die Höhe des Schadens schaut. Ja es ist nicht die feine englische Art sich Leistungen zu erschleichen, aber man muss nicht mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen. Und nichts anderes ist die Behandlung als Straftat. Und man darf nicht vergessen, dass nicht nur die Justiz unnötig belastet wird, sondern auch der Staat. Denn dieser muss für die Unterkunft der Schwarzfahrer*innen aufkommen, die wegen einem zu geringen Einkommen die hohen Geldbußen nicht bezahlen können.
Momentan läuft bei Ciney eine Onlineumfrage dazu und der Zwischenstand sorgt bei mir eher für Kopf schütteln. Aktuell halten 40,5 Prozent den Wechsel zu Ordnungswidrigkeit für falsch.
Jetzt mal ernsthaft, auf der einen Seite meckert man rum, weil wichtige Gerichtsverfahren jahrelang auf ihre Bearbeitung warten und gleichzeitig soll sich die Justiz mit Bagatellen rumärgern. Ich frage mich echt was in den Köpfen der „NEIN“-Voter*innen vorgeht. Wir reden hier von wenigen Euros und dafür sollen teure Verfahren angestrengt werden? Das ist doch totaler Quatsch!
Auch wenn der deutsche Richterbund Angst hat, dass die Justiz zum Gehilfen der Verkehrsunternehmen eingespannt werden, dann muss man diese in entsprechende Lage versetzen, dass sie ihre Ansprüche auf den kurzen Dienstweg durchsetzen kann. Und wenn man mal ehrlich ist: mit der Behandlung als Straftat macht sich die Justiz doch indirekt jetzt schon zur „steuerfinanzierten Hilfstruppe“. Das ist also kein Argument gegen den Wechsel von Straftat zur Ordnungswidrigkeit.